Wissen, wo's langgeht

Meister-BAföG

Das sogenannte „Meister-BAföG“ ist eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz (AFBG), die von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird.

Wer wird gefördert?

Meister-BAföG können Handwerker/innen, Techniker/innen oder Fachkräfte beantra-gen, die eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss besitzen.

Welche Fortbildungen werden gefördert?

Gefördert werden folgende Fortbildungskurse und Lehrgänge:

  • Handwerks- oder Industriemeister/in
  • Techniker/in
  • Fachkaufmann/-frau
  • Fachkrankenpfleger/in
  • Betriebsinformatiker/in
  • Programmierer/in
  • Betriebswirt/in
  • Fachwirt/in
  • Vergleichbare Qualifikationen

Wo beantrage ich Meister-BAföG?

Die regionale Stelle für Ihren Antrag auf Meister-BAföG ist die
IHK zu Dortmund
Märkische Straße 120, 44141 Dortmund.
Ansprechpartner: Oliver Bals, Tel.: 0231 / 5417-208,
E-Mail: o.bals@dortmund.ihk.de

Wie sieht die Förderung aus?

Gefördert werden Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen. Für beide gibt es Förderbeiträge zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie zu den Kosten des Prüfungsstücks. Bei Vollzeitmaßnahmen ist zudem eine Förderung zum Lebensunterhalt möglich. Diese ist einkommens- und vermögensabhängig. Die Förderbeiträge bestehen aus Zuschüs-sen und einem zinsgünstigen Darlehen. Familien erhalten besondere Konditionen.

Wie hoch ist die Förderung?

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Bei Voll- und Teilzeitlehrgängen werden Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren bis  max. 15.000 Euro gefördert (40 % als Zuschuss und 60 % als zinsgünstiges Darlehen). Die notwendigen Kosten des Prüfungsstückes werden zur Hälfte, bis max. 2.000 Euro (40 % als Zuschuss und 60 % als zinsgünstiges Darlehen) gefördert.

Unterhaltsbeiträge
Bei Vollzeitlehrgängen wird ein einkommens- und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag gewährt. Dieser besteht aus einem Zuschussanteil und einem Darlehen. Als Höchstsätze gelten derzeit (Stand 2019):

  • 768 Euro für Alleinstehende,
  • 1.003 Euro für Alleinstehende mit einem Kind,
  • 1.003 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner,
  • 1.238 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem Kind und
  • 1.473 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit zwei Kindern.

Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss von 130 Euro für die Kinderbetreuung erhalten.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zum Meister-BAföG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort stehen auch kostenlose Broschüren sowie verschiedene Antragsformulare zum Download zur Verfügung. www.meister-bafoeg.info