Meister-BAföG
Das sogenannte „Meister-BAföG“ ist eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz (AFBG), die von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird.
Wer wird gefördert?
Meister-BAföG können Handwerker/innen, Techniker/innen oder Fachkräfte beantra-gen, die eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss besitzen.
Welche Fortbildungen werden gefördert?
Gefördert werden folgende Fortbildungskurse und Lehrgänge:
- Handwerks- oder Industriemeister/in
- Techniker/in
- Fachkaufmann/-frau
- Fachkrankenpfleger/in
- Betriebsinformatiker/in
- Programmierer/in
- Betriebswirt/in
- Fachwirt/in
- Vergleichbare Qualifikationen
Wo beantrage ich Meister-BAföG?
Die regionale Stelle für Ihren Antrag auf Meister-BAföG ist die
IHK zu Dortmund
Märkische Straße 120, 44141 Dortmund.
Ansprechpartner: Oliver Bals, Tel.: 0231 / 5417-208,
E-Mail: o.bals@dortmund.ihk.de
Wie sieht die Förderung aus?
Gefördert werden Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen. Für beide gibt es Förderbeiträge zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie zu den Kosten des Prüfungsstücks. Bei Vollzeitmaßnahmen ist zudem eine Förderung zum Lebensunterhalt möglich. Diese ist einkommens- und vermögensabhängig. Die Förderbeiträge bestehen aus Zuschüs-sen und einem zinsgünstigen Darlehen. Familien erhalten besondere Konditionen.
Wie hoch ist die Förderung?
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Bei Voll- und Teilzeitlehrgängen werden Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren bis max. 15.000 Euro gefördert (40 % als Zuschuss und 60 % als zinsgünstiges Darlehen). Die notwendigen Kosten des Prüfungsstückes werden zur Hälfte, bis max. 2.000 Euro (40 % als Zuschuss und 60 % als zinsgünstiges Darlehen) gefördert.
Unterhaltsbeiträge
Bei Vollzeitlehrgängen wird ein einkommens- und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag gewährt. Dieser besteht aus einem Zuschussanteil und einem Darlehen. Als Höchstsätze gelten derzeit (Stand 2019):
- 768 Euro für Alleinstehende,
- 1.003 Euro für Alleinstehende mit einem Kind,
- 1.003 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner,
- 1.238 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem Kind und
- 1.473 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit zwei Kindern.
Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss von 130 Euro für die Kinderbetreuung erhalten.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zum Meister-BAföG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort stehen auch kostenlose Broschüren sowie verschiedene Antragsformulare zum Download zur Verfügung. www.meister-bafoeg.info