Wissen, wo's langgeht

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des zdi-Schülerlabors im Naturwissenschaftlichen Zentrum (NTZ) des Kreises Unna

Raumnutzung
Für die Anmietung des zdi-Schülerlabors genügt die Buchung über das Online-Buchungstool auf der Website der Stiftung Weiterbildung. Die erfolgreiche Buchung wird mit einer E-Mail der Stiftung Weiterbildung bestätigt.  

Der Raumnutzungsvertrag kommt bei Aushändigung des Schlüssels mit Unterschrift zustande und die AGB werden als Bestandteil der gegenseitigen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern anerkannt. Vertragspartner sind die Stiftung Weiterbildung und der Nutzer (verantwortliche Einzelperson bzw. Lehrkraft). Nutzer und Schlüsselübergeber überprüfen direkt nach Übergabe den Raum auf grobe Beschädigungen oder Verschmutzungen und vermerken dies ggf. auf dem Raumnutzungsvertrag.

Während der Nutzungsdauer aufgetretene Beschädigungen von Gegenständen, Mobiliar oder technischer Ausstattung sind bei der Schlüsselrückgabe unaufgefordert zu melden. Durch Wiederbeschaffung oder Reparatur entstehende Kosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.

Die Besucherhöchstzahl beträgt 33 Personen.

Buchbare Nutzungszeiträume sind grundsätzlich Montags, Dienstags und Donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr, Mittwochs und Freitags von 8:00 bis 14:30 Uhr. Buchungszeiten am Wochenende und in den Schulferien sind leider nicht möglich.

Der Nutzer hat die Räumlichkeiten nach Beendigung der Nutzung (Veranstaltung) besenrein an die Stiftung Weiterbildung zurückzugeben, einschließlich der Arbeitsmaterialien und der ihm überlassenen Schlüssel. Unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung erfolgt die Übergabe im Raum zwischen verantwortlichem Nutzer und einer Person aus dem Raum-Betreuerpool. Raum, Inventar und sonstige geliehene bzw. genutzte Utensilien werden dabei auf Vollständigkeit und korrekten Zustand überprüft. Die Schlüsselrückgabe erfolgt nach Absprache an dieselbe Person oder an das Medienzentrum Kreis Unna.

Absagen von Veranstaltungen
Ein Vertragsrücktritt kann schriftlich, per Email oder telefonisch erfolgen. Es wird darum gebeten, dies bei Absage einer Veranstaltung umgehend zu tun, um den Raum für andere Nutzer frei geben zu können.
 
Kosten und Nutzungsumfang
Die Raumnutzung ist für Grundschulen und weiterführende Schulen aus dem Kreis Unna kostenlos. In der der Raumnutzung enthalten sind:

  • die Nutzung des zdi-Schülerlabors (Raum 303) und des vereinbarten Inventars (wird bei der Online-Buchung abgefragt)
  • Nutzung der technischen Ausstattung
  • Endreinigung Räume

Ausstattung
Folgende Ausstattung der Räumlichkeiten steht dem Nutzer für den Zeitraum der Raumanmietung zur Verfügung:

  • Inventar: 32 Schülerstühle, 4 große Labortische inkl. Stromanschluss und LAN-Internetanschluss, 1 Lehrerpult, 1 Lehrerstuhl, 1 Waschbecken, 2 Spülen
  • technische Ausstattung: Smartboard inkl. Laptop, 1 Whiteboard
  • zusätzlich stehen für die verschiedenen Schulprojekte der Stiftung Weiterbildung spezifische Materialien zu Verfügung (Werkzeug, Milchlabor, 4 Mikroskope, Box „Dem Strom auf der Spur mit James und Marie etc.). Eine detaillierte Inventarliste ist Teil des Raumnutzungsvertrages. Auf der Liste wird angegeben, welche Utensilien benötigt und entsprechend durch einen Mitarbeiter der Stiftung Weiterbildung oder des Medienzentrums herausgegeben werden. Die Rückgabe der Materialien inkl. Überprüfung erfolgt zeitgleich mit der Übergabe des Raumes nach Veranstaltungsende.

Haftung
Die Stiftung Weiterbildung übernimmt keine Haftung. Das Benutzen des Raumes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Nutzer haftet der Stiftung Weiterbildung verschuldensunabhängig für alle Sachschäden an Gegenständen, Ausstattung oder an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, die durch ihn, sein Personal oder seine Teilnehmer im Rahmen der Nutzung (Veranstaltung) verursacht werden. Der Nutzer wird der Stiftung Weiterbildung sämtliche Sachschäden unverzüglich anzeigen.

Datenspeicherung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Ausleihe gespeichert und verwendet und ggf. im Rahmen der Vertragsdurchführung an Erfüllungsgehilfen weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der Ausleihe notwendig ist. Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, erfolgt dies unter Einhaltung und Beachtung der entsprechenden Datenschutzgesetze.